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A&B

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

Die Begriffe „Auftrag“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, also unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt. „Auftraggeber“ bezeichnet denjenigen Vertragspartner, der die beauftragte Hauptleistung erhält und im Gegenzug die Vergütung zu zahlen hat.

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Vertrag im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung abschließt. Der Auftrag ist auch dann über den Auftraggeber abzuwickeln, wenn dieser den Auftrag in fremdem Namen erteilt hat. In diesem Fall haftet der Auftraggeber sowohl für die Vertragserfüllung seines Kunden als auch für dessen Bonität. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Gültigkeit, als KMBA GMBH ihnen schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Annahme von Leistungen durch KMBA GMBH stellt auch bei dessen Kenntnis von den Bestimmungen des Auftragnehmers keine Zustimmung dar.

II. Termine, Lieferfristen

Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese schriftlich als Fixtermine vereinbart worden sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und/oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist KMBA GMBH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

III. Leistungsumfang und -durchführung, Vergütung

Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von KMBA GMBH. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von KMBA GMBH. Mehraufwand von KMBA GMBH, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von KMBA GMBH berechnet. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von KMBA GMBH ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

KMBA GMBH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungspflichten eines Dritten (Nachunternehmer) zu bedienen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

Die Überprüfung, dass die geschuldeten Lieferungen/Leistungen den vorgegebenen Anforderungen sowie den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften- UVVN BG, einschlägige DIN-, VDE-, VDI-, EU-Bestimmungen usw.) entsprechen, ist ausdrücklich nur dann von KMBA GMBH geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist. Entsprechendes gilt für die Einhaltung von sicherheitstechnischen Bestimmungen sowie die Beachtung der anerkannten arbeitsmedizinischen und ergonomischen Regeln. Beauftragt der Auftraggeber KMBA GMBH mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. KMBA GMBH ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Die Leistungen von KMBA GMBH sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. KMBA GMBH ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, seine Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.

Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden zusätzlich vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind.

Zwecks Prüfung und Zustimmung legt KMBA GMBH dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

Soweit nicht anders im Auftrag gesondert schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Teilleistungen und/oder –lieferungen anzunehmen.

IV. Gewährleistung, Haftung

KMBA GMBH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften KMBA GMBH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche KMBA GMBH zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

V. Abnahme, Mängelrügen

Schuldet KMBA GMBH einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Sofern im jeweiligen Auftrag nicht abweichend vereinbart, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung abgelehnt wird oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.

Sofern im jeweiligen Auftrag nicht abweichend vereinbart, sind Mängelrügen jedenfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Entdecken des Mangels im Geschäftsgang des Auftraggebers erhoben und KMBA GMBH schriftlich angezeigt werden.

Bei vollständiger Zahlung einer von KMBA GMBH nach der Übergabe eines Leistungsergebnisses gestellten Rechnung durch den Auftraggeber oder bei Nutzung des Leistungsergebnisses gilt die Abnahme des entsprechenden Leistungsergebnisses als erfolgt.

VI. Rechnung, Preis, Zahlung, Aufrechnung

Die Rechnung ist sofort nach Abnahme bzw. Lieferung an den Auftraggeber zu Händen des Ansprechpartners des Auftraggebers zu senden. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren, Kosten für Transportversicherungen und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber KMBA GMBH freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars von KMBA GMBH zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.

Verpackungskosten sowie etwaiges Roll- und Lagergeld oder Zollgebühren werden dem Auftragnehmer nicht erstattet, es sei denn, dass dies im jeweiligen Auftrag abweichend vereinbart worden ist.

Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von KMBA GMBH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. KMBA GMBH steht ein Zurückbehaltungsrecht im gesetzlichen Umfang zu.

VII. Sonderbedingungen für Fotografen sowie die Hersteller von Audio-, Video- und Filmproduktionen

Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, beschafft der Auftraggeber Modelle und Requisiten auf eigene Rechnung und Gefahr. An fotografischem/filmmischen Aufnahmematerial erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum. Das Aufnahmematerial ist dem Auftraggeber, soweit nicht vorher geschehen, mit der Rechnung auszuhändigen.

Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, ist KMBA GMBH in jedem Fall berechtigt, das fotografische/filmische/auditive Aufnahmematerial (ganz oder teilweise) sowie das bei den Dreharbeiten/Produktionsarbeiten der geschuldeten Leistung aufgenommene/erstellte Zusatzmaterial (Foto & Making-of Videomaterial) ganz oder teilweise zum Zwecke der Eigendarstellung und Eigenwerbung (z.B. auf der Homepage, für sog. Showreels, Wettbewerbe, Festivalnutzung) ohne gesonderte Vergütung zeitlich und örtlich uneingeschränkt auszuwerten sowie auswerten zu lassen.

VIII. Urheberrechtliche Nutzungsrechte einschließlich Leistungsschutzrechten

Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von KMBA GMBH gestalteten Leistungsergebnisse zeitlich unbefristet. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von KMBA GMBH gestalteten Leistungsergebnisse ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KMBA GMBH zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch KMBA GMBH.

Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird die Agentur die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

KMBA GMBH übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihnen gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei KMBA GMBH. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von KMBA GMBH, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

IX. Unterlagen des Auftraggebers

Alle Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Klischees, Vorlagen, Muster, (offenen) Dateien oder sonstigen Unterlagen, Roh- oder Hilfsmittel, die KMBA GMBH erhält, bleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, dürfen nur zur Abwicklung des Auftrags verwendet werden, sind von der KMBA GMBH sorgfältig zu verwahren und auf erstes Verlangen, spätestens nach Auftragsbeendigung zurückzugeben. KMBA GMBH hat an diesen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht.

X. Geheimhaltung

Alle dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.

Der Auftraggeber hat diese Geheimhaltungspflicht seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten, Modellen usw. aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

XI. Höhere Gewalt

Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Auftrag/Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Lieferungen und Leistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Vertragsparteien berechtigt, den Auftrag/Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt die andere Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) mit allen Einzelheiten in Kenntnis zu setzen. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

XII. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, genügt eine Übermittlung per E-Mail zur Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne dieser Bedingungen.

Bei Abweichungen in Übersetzungen dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieser Bedingungen.

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der KMBA GMBH ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

GEWINNSPIELBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Stand: April 2021

I. Allgemeine Regelungen

1. Von der Teilnahme ausgeschlossene Personen / Teilnahme außerhalb von Deutschland
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der KMBA GmbH sowie Mitarbeiter von beteiligten Unternehmen und deren Angehörige. Weiterhin sind nur natürliche Personen zur Teilnahme berechtigt.
Sofern nicht ausdrücklich abweichend darauf hingewiesen wird, ist eine Teilnahme an Gewinnspielen nur aus Deutschland möglich.

2. Haftung für Mängel an Gewinnen
Die KMBA GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

3. Kosten im Zusammenhang mit Gewinnen
Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner.

4. Ersatzgewinne
Die KMBA GmbH ist berechtigt, jederzeit gleichwertige Ersatzlieferungen der Gewinne anzubieten.

5. Trostpreise
Die KMBA GmbH behält sich vor, Teilnehmern einen Trostpreis, z.B. in Form eines Gutscheines, anzubieten.

6. Fristen
Verstreicht eine durch die KMBA GmbH bekanntgegebene angemessene Frist zur Annahme des Gewinns fruchtlos, so entfällt der Gewinnanspruch.

7. Erforderliche Angaben
Bei einigen Gewinnspielen wird für die Gewinnabwicklung die E-Mail-Adresse des Teilnehmers benötigt. In derartigen Fällen wird diese im Text der Gewinnspielmitteilung abgefragt.


8. Minderjährige und Mindestteilnahmealter
Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet, Gewinne werden nicht ausbezahlt bzw. übergeben. Das Alter wird vor Übergabe der Gewinne überprüft. Der Versand von Alkohol erfolgt nicht an Jugendliche unter 18 Jahren.

Bei bestimmten Gewinnspielen kann es eine Mindestaltersgrenze geben, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.

9. Geldgewinne/ Wiederkehrende Zahlungen
Geldgewinne werden in der Regel nach zwei bis vier Wochen auf das Konto des Empfängers überwiesen. 
Sofern Geldgewinne aus wiederkehrenden Zahlungen bestehen, ist der Gewinner verpflichtet, der KMBA GmbH stets eine aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen. Änderungen der Kontoverbindung sind stets mindestens mit einem Monat Vorlauf zu übermitteln. Andernfalls kann eine Auszahlung ggf. nicht erfolgen. 
Sofern Zahlungen aufgrund von falschen/unvollständigen Angaben des Gewinners auf falsche Konten erfolgen und diese nicht zurückgebucht werden können, besteht kein Anspruch des Gewinners auf erneute Auszahlung.

10. Veröffentlichung von Gewinnern
Im Gewinnfalle ist die KMBA GmbH berechtigt, den Gewinnernamen und Wohnort des Gewinners zu veröffentlichen. Dies erfolgt in der Regel sowohl im jeweiligen Medium (hier: A&B – Magazin für Audio & Brands) als auch Online. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können der Name und/ oder Wohnort des Gewinners verkürzt werden.

11. Kontakt
Fragen oder Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an:

KMBA GmbH
Gewinnspiel
Niederkastenholzer Str. 50
53881 Euskirchen 

II. Teilnahmewege

Die KMBA GmbH bietet verschiedene Teilnahmewege für die von ihr veranstalteten/angebotenen Gewinnspiele und Votings an. Die verfügbaren Teilnahmewege werden stets entsprechend angegeben. Über die Verfügbarkeit entscheidet KMBA GmbH im eigenen Ermessen. 

1. Voting-/Gewinnspielteilnahme per Internet
Sofern dies als Teilnahmemöglichkeit angeboten wird, können Sie auch über www.abzine.com teilnehmen.

Über etwaige Kosten der Teilnahme wird der Nutzer im Rahmen der jeweiligen Teilnahme informiert. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs jeder Teilnahme gilt die protokollierte Uhrzeit des Eingangs der Teilnahme bei dem von KMBA GmbH beauftragten Dienstleister. Eine Rückerstattung von Kosten findet in diesem Fall nicht statt. KMBA GmbH behält sich vor, Gewinne zurückzufordern, wenn die Teilnahme unter missbräuchlicher Nutzung der Bezahlsysteme erfolgt ist und/oder ein Bezahlvorgang rückabgewickelt werden muss (z.B. mangels Deckung).

III. Besonderheiten

1. Ausschluss Minderjähriger:
Wir weisen darauf hin, dass Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen und Votings, die mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel verbunden sind, nicht gestattet ist. Gewinne gleich welcher Art werden an Minderjährige unter 14 Jahren nicht übergeben.

2. Überprüfung des Alters:
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir vor jeder Übergabe eines Gewinns das Alter des Teilnehmers überprüfen, um sicherzustellen, dass eine Übergabe nur an zur Teilnahme berechtigte Personen erfolgen kann.

3. Vermittlung von Zusatzangeboten
Die KMBA GmbH behält sich im alleinigen Ermessen vor, Teilnehmer bei ausgewählten Gewinnspielen über den gewählten Teilnahmeweg in Ergänzung zur Gewinnspielteilnahme auf Zusatzangebote von Werbepartnern hinzuweisen. Eine Weitergabe von Daten an Werbepartner, z. B. zur direkten Kontaktaufnahme erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierin ausdrücklich, etwa durch Betätigen einer bestimmten Taste, eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter datenschutz@wearekmba.com  widerrufen werden. 

IV. Kontaktaufnahme/Benachrichtigung bei Gewinn

1. Live-Gewinnspiele
Sofern Sie als ein möglicher Gewinner für ein Live-Gewinnspiel ermittelt wurden, in dem vorgesehen ist, dass der Gewinner direkt in die Sendung geschaltet wird oder die Gewinnauflösung in sonstiger Weise wesentlicher Bestandteil des Gewinnspiels an sich ist, werden wir einmalig versuchen, Sie unter dem verwendeten Teilnahmeweg, bzw. der hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen. Gelingt dies nicht, so wird ein anderer Gewinner gezogen. Sie haben in diesem Fall keinen Gewinnanspruch. Es liegt allein in Ihrer Verantwortung, entsprechend erreichbar zu sein.

2. Gewinnspiele mit späterer Auflösung
Im Falle eines Gewinnspiels, das keine Live-Schaltung vorsieht werden wir insgesamt dreimal über einen Zeitraum von zwei Wochen versuchen, den ermittelten Gewinner zu erreichen. Gelingt dies nicht, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Es liegt allein in Ihrer Verantwortung, entsprechend erreichbar zu sein. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Ersatzgewinner zu ziehen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. 

3. Sonderfälle / Weitergehende Regelungen
Bei bestimmten Gewinnspielen können sich weitergehende Regelungen zur Kontaktaufnahme ergeben. Diese werden jeweils im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel vorab mitgeteilt.